(>Stundungsanträge) (>§ 1383 im Kontext) 3. Wie ist bei einem Antrag zu verfahren? 1. Welche Bedeutung hat § 1383 BGB? a. Ist § 1383 BGB abdingbar? Nein, Palandt[75.] 1383 R.3. b. Was würde ohne § 1383 BGB gelten? Der Zugewinnausgleich stellt seinem Wesen nach lediglich einen Ausgleich von Vermögenssalden dar, vorhandene Gegenstände sind nur Rechnungsposten im Endvermögen, BGH FamRZ 1996,853 = NJW 1996,2152. c. Was ändert § 1383 BGB? Ausnahmsweise können auf Antrag von G nach § 1383 I BGB konkrete Wertgegenstände übertragen werden, deren Wert dann auf die Ausgleichsforderung angerechnet wird. 2. Unter welchen Voraussetzungen kann eine Übertragung angeordnet werden? a. Gesetzeslage: ".. kann auf Antrag des Gläubigers anordnen, dass der Schuldner bestimmte Gegenstände seines Vermögens dem Gläubiger unter Anrechnung auf die Ausgleichsforderung zu übertragen hat, wenn dies erforderlich ist, um eine grobe Unbilligkeit für den Gläubiger zu vermeiden, und [...]