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Schema zur Fallbearbeitung zum Zugewinnausgleich: (>Bei Auslandsbezug) (1. bis 7.) 1. Vorab: Prüfung komplett durchgreifender Einwendungen: b. Ist die Ausgleichsforderung verjährt? Das ist zu bedenken (dazu), wenn der Ausgleich erst nach der Beendigung (dazu) des gesetzlichen Güterstands geltend gemacht wird. (>DDR-Fälle). 2. Ermittlung der Stichtage: Den Einstieg in die Berechnung bildet die Ermittlung der richtigen Stichtage für Anfangsvermögen (dazu) bzw. Endvermögen (dazu). In der Praxis handelt es sich i.d.R. einerseits um den Tag der Heirat (außer bei Alt- oder DDR-Ehen) sowie andererseits um den Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. 3. Ermittlung des Zugewinns der eigenen Mandantschaft: 1) Ermittlung des Anfangsvermögens: 1a) Grundsätze: Dies kann unterbleiben, wenn entweder kein positives Anfangsvermögen geltend gemacht werden kann - dann wäre das Endvermögen der Partei unvermindert (dazu) als ihr Zugewinn anzusetzen - oder aber wenn ein Verzeichnis [...]
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