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(>Teilanträge beim Unterhalt / >Teilentscheidung) 1. Ist ein Teilantrag im Güterrecht zulässig? a. Grundsätze: (a) Bisher: Der Streitgegenstand ist hier grds. unteilbar, BGH DRsp 2002/12760 = FamRZ 2003,153. Eine Beschränkung des Streitgegenstandes ist nur zulässig, soweit dabei Forderungen desselben Gläubigers außer Ansatz bleiben: es muss sicher sein, dass eine Klage auf Restausgleich dieselbe Ausgleichsrichtung hätte, BGH DRsp 1994/3086 = FamRZ 1994,1095 = NJW 1994,3165, BGH DRsp 1996/21069 = FamRZ 1996,853 = NJW 1996,2152. Die Geltendmachung nur eines erstrangigen Teilbetrags der vermeintlichen Forderung ist zulässig, OLG Brandenburg DRsp 2007/10471. (b) BGH ab 13.4.2016: Ein Teilantrag (Mindestantrag) zum Zugewinnausgleich ist stets zulässig, wenn er auf einen Geldbetrag gerichtet, also teilbar ist; weitere Kriterien gelten nur für die Frage der Zulässigkeit einer Teilentscheidung (dazu), nicht aber des Antrags,.BGH DRsp 2016/8357 = FamRZ 2016,1044 [9]. b. Was [...]
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