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(>Anforderungen an die Auskunft / >Verfahrenswert/ Beschwer / >Bei Unterhalt) (>§ 259 f im Kontext) 3. Ist der Antrag bestimmt genug? / 4. Wie würde eine Verurteilung durchgesetzt? 1. Kommt ein Anspruch auf eidesstattliche Versicherung in Betracht? a. Beim Auskunftsanspruch nach § 1379 I BGB (dazu): Ja (Grundlage ist hier § 1379 I 2 i.V.m. §§ 260 II, 261 BGB >Text). Sinnvoller wäre aber oft ein Antrag auf Wertermittlung (dazu), Rahm/ Künkel IV R.393.3. b. Bei anderen Auskunftsansprüchen, die den Voraussetzungen der §§ 259, 260 BGB (Text) ähnlich sind? § 260 II BGB gilt grds. analog, vgl. OLG Hamburg DRsp 1998/3841 = NJW-RR 1993,829; bejaht für § 1353 BGB (dazu), BGH DRsp 1994/5443 LS = FamRZ 1976,516. 2. Welche Voraussetzungen hätte er? a. Gesetzeslage: "Besteht Grund zu der Annahme, dass das Verzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt aufgestellt worden ist, so hat der Verpflichtete auf Verlangen zu Protokoll an Eides statt zu versichern, [...]
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