Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Im Scheidungsverfahren) (>§ 1378 im Kontext) 1. Kann die Bewertung des Anfangsvermögens vereinbart werden? In einem formlos gültigen Verzeichnis (dazu) über das Anfangsvermögen (nach § 1377 BGB) kann durch Vergleich eine vom Gesetz abweichende Bewertungsabrede getroffen und damit der Beweis der Unrichtigkeit ausgeschlossen werden, AG Säckingen DRsp 1998/19441 LS = FamRZ 1997,611. 2. Sind sonstige Abreden zulässig? a. Grundsätze: Vor Beendigung (dazu) des gesetzlichen Güterstands sind Verpflichtungen zur Verfügung über die Ausgleichsforderung (oder gar Verfügungen selbst) nach § 1378 III 3 BGB (dazu) unwirksam (soweit nicht § 1378 III 2 BGB eingreift; s.u.); eine Abfindung ist danach grds. verboten, BGH DRsp 2004/11769 = FamRZ 2004,1353. Diese Vorschrift ist nicht anwendbar, wenn bereits zuvor wirksam Gütertrennung vereinbart wurde, OLG Schleswig DRsp 2007/2047 = FamRZ 2007,821. Eine Abtretung des Ausgleichsanspruchs vor Rechtskraft der Scheidung ist unheilbar [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen