Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Zugewinnausgleich) 1. Die Verfahren haben eine verschiedene Funktion: a. Hausratsverteilung (WH-Verfahren): Gegenstand ist die Verteilung von Sachen bzw. ihren Surrogaten mit wirtschaftlichem Ausgleich nach Billigkeit (einschließlich sozialer Gesichtspunkte). Der Ausgleich geschieht durch ausgewogene Sachzuweisung (dazu), nur hilfsweise durch Anordnung von Ausgleichszahlungen (dazu). b. Zugewinnausgleich (Gü-Verfahren): Hier ist ein rechnerisch präziser Ausgleich eines Vermögenssaldos vorzunehmen (dazu), eine Übertragung einzelner Gegenstände ist die seltene Ausnahme (§ 1383 BGB >dazu). Hier kommt es auf den wirklichen Wert an, Rahm/ Künkel IV R.143. c. Verbindung? Wegen der verschiedenen Verfahrensordnungen können Anträge nur im Scheidungsverbund kombiniert werden, OLG Naumburg DRsp 2007/2140 = FamRZ 2007,920. 2. Das WH-Verfahren ist vorrangig: a. Falls ein WH-Verfahren anhängig oder möglich ist: Das WH-Verfahren ist als lex specialis vorrangig (das gilt [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen