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(>Sorge-Konsequenzen / >Sexueller Missbrauch) 1. Ist eine Einschränkung des Umgangs erforderlich? a. Grundsätze: (a) Gefahr durch Umgangsberechtigte? Eine Einschränkung wegen pädophiler Neigungen setzt die Feststellung dieser Neigungen sowie eine daraus resultierende konkrete Gefährdung des Kindes voraus, BVerfG FamRZ 2008,494. Wenn zu pädophilen Neigungen eine diagnostizierte Persönlichkeitsstörung hinzukommt (mit Einschränkung der Verhaltenskontrolle), ist von einer konkreten Gefahr auszugehen, OLG Düsseldorf DRsp 2009/22575 = FamRZ 2009,1685. (b) Bei pädophilen Dritten: >Dazu. (c) Feststellung: Wenn nach einem Sachverständigengutachten Restzweifel bestehen und diese durch das Verhalten im Verfahren genährt werden, können Einschränkungen angezeigt sein, OLH Hamm DRsp 2021/11068. Zur Diagnostik vgl. Wallner NZFam 2015,610. b. Wenn nur Neigungen feststehen: Die Feststellung pädophiler Neigungen (Erregungszustand durch Kontakt mit einem Kind) reicht als solche [...]
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