1. Wegen konkreten Verhaltens? a. Bei willkürlichem Verhalten des Umgangs-Elternteils: Das Kind ist davor zu schützen, dass der Umgangsberechtigte einerseits lange Zeit keinen Gebrauch von seinem Umgangsrecht macht, aber andererseits nach Willkür auf dieses Recht pocht, OLG Düsseldorf FamRZ 1994,1276. b. Bei reinem Egoismus: Die Enttäuschung des Kindes über nicht eingehaltene Besuchstermine kann als Gefährdung des Kindeswohls genügen, wenn der Umgangsberechtigte mit dem Umgangs-Antrag erkennbar nur eigensinnige Motive verfolgt, OLG Hamm DRsp 1997/5491 LS = FamRZ 1997,693. 2. Wegen bloßen Zeitablaufs? a. Verwirkung? Auch längere Nichtausübung rechtfertigt als solche nicht den Ausschluss des Umgangsrechts, OLG Hamm DRsp 1996/22999 LS = FamRZ 1996,424. Dies gilt erst recht, wenn dem nichtehelichen Vater bisher kein Umgang erlaubt wurde, OLG Braunschweig DRsp 1999/9640 LS = FamRZ 1999,185. Eine Entfremdung darf nicht noch verstärkt werden, OLG Brandenburg DRsp 2003/7542 = [...]