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(>Fallkonstellationen / >Bei Familienpflege / >Einschränkung des Vollzugs) (>Regelfall für Verfahrensbeistand / >Überprüfung nach Einschränkung) (>§ 1684 im Kontext) Beim Umgang des nur biologischen Vaters: Entsprechende Geltung (§ 1686a II 1 BGB >Text). 2. Sachliche Voraussetzungen solcher Maßnahmen 3. (Wieder)Anbahnung des Umgangs 1. Rangfolge für die Rücknahme des Umgangs (nach Verhältnismäßigkeit, BVerfG DRsp 2006/18916 = FamRZ 2006,605 /3): Welche Maßnahmen kommen in Betracht? 1) Bloße Ausgestaltungsregelungen (nach §§ 1684 III, 1685 III BGB >Text): >Dazu. Massive Verstöße gegen die Loyalitätspflicht können dazu führen, dass der Umgang seltener zu gewähren ist (dazu), OLG Saarbrücken DRsp 2015/5654 = FamRZ 2015,62. 2) Begrenzte Einschränkungen (nach § 1684 IV 1 1.Alt. BGB; Rechtsgrundlage ist hier nicht § 1666 BGB, BVerfG DRsp 2008/4652). (>Wann zulässig?). Eine Umgangsregelung (s.o.) ist nicht schon deshalb eine [...]
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