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(>Welche Bedeutung haben missbräuchliche Ausübung bzw. Versagen?) (>§ 1666 im Kontext) 1. Bedeutung: In den folgenden Fällen kommen Maßnahmen nach § 1666 BGB in Betracht (dazu). 2. Fallgruppen (alphabetisch): Ist § 1666 BGB gegeben? (>Fehlt generell die Eignung des Elternteils?) - Alkohol: >Dazu. - Aufhetzen oder Abhalten vom anderen Elternteil: Ja, wenn dies ohne ausreichenden Grund geschieht (vgl. § 1684 II BGB >dazu). Blockade der Feststellung der Vaterschaft: >s.u.. Wer den Kindern als fixe Idee und nicht ohne Erfolg beharrlich einredet, sie seien sexuell missbraucht worden, ist ungeeignet; die Sorge kann auch gegen den Wunsch der Kinder auf den Vater zu übertragen sein, OLG Stuttgart DRsp 2019/5744. - Ausbeutung der Arbeit des Kindes: Ja, Palandt[75.] 1666 R.13. - Ausbildung: Ist § 1666 BGB gegeben? (a) Problemfelder: (aa) Hinwegsetzen über Neigungen des Kindes: Bei klarer Überschreitung des Ermessens nach § 1631a BGB (dazu): Ja, Palandt[75.] 1631a [...]
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