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(>Wer kann abwehrberechtigt sein? / >Unter welchen Voraussetzungen? / >Verfahrensfragen) 2. Welchen Inhalt hat die Entscheidung? 1. Welche sachlichen Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein? 1) Das Kind muss: (a) "längere Zeit" (dazu) (Grund: bei bloßer Kurzpflege drohen i.d.R. keine gravierenden Beziehungsabbrüche, Balloff FPR 2004,432) (b) bei einem Antragsberechtigten (dazu) gelebt haben und 2) Das Kindeswohl würde ohne eine Verbleibensanordnung gefährdet: (a) Gesetzeslage: ".. wenn und solange das Kindeswohl durch die Wegnahme gefährdet würde" (§ 1632 IV >Text bzw. § 1682 >Text BGB). (b) Was ist generell zu prüfen? (ba) Grundsätze: Ob das Kindeswohl (dazu) durch eine übergangslose Wegnahme gefährdet würde, OLG Frankfurt FamRZ 2011,382 /1 LS. Diese strenge Anforderung geht davon aus, dass das Kind grds. in seine Herkunftsfamilie zurückgeführt werden soll, OLG Köln FamRZ 2007,658. Sie gilt nicht, wenn ein Wechsel der [...]
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