Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Nicht identisch mit "Zerrüttung" / >Bei Versöhnungsversuchen / >Feststellung) (>§ 1567 im Kontext) 2. Trennung innerhalb der Wohnung 1. Voraussetzungen generell: a. Gesetzeslage: "Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt" (§ 1567 I 1 BGB). b. Konkrete Voraussetzungen: (1) Fehlen der "häuslichen Gemeinschaft": Dies ist stets gegeben, wenn die Gemeinschaft nie begründet wurde (dazu), BGH DRsp 2002/2231 = NJW 2002,671 = FamRZ 2002,316. Ansonsten wird die Trennung i.d.R. herbeigeführt durch Auszug eines Ehepartners, aber die Trennung kann auch innerhalb der ehelichen Wohnung herbeigeführt werden (§ 1567 I 2 BGB >s.u.). Die Übersiedelung eines Gatten in ein Pflegeheim begründet für sich gesehen noch kein Getrenntleben, OLG Köln DRsp 2010/10131 = FamRZ 2010,2076. (2) Erkennbare [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen